Handelsregister B des Amtsgerichts Königstein im
Taunus
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 12087
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
PRIMUS Vermögensverwaltungs GmbH
b)
Königstein im Taunus
Geschäftsanschrift:
Reichenbachweg 31, 61462 Königstein im
Taunus
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens mit
Ausnahme erblaubnispflichtiger Geschäfte
sowie alle hiermit in unmittelbarem oder
mittelbarem Zusammenhang stehenden
Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Borghaus, Lars, Königstein im Taunus,
*XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit
ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 89482) nach Königstein
im Taunus beschlossen.
b)
Entstanden durch Aufspaltung der PRIMUS Real Estate
Beteiligungen GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 84099) nach Maßgabe
des Spaltungsplanes vom 22.09.2010 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
selben Tag.
a)
23.01.2025
Gonnermann
b)
Fall 1
Abruf vom 28.09.2025