Handelsregister B des Amtsgerichts Königstein im
Taunus
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 11809
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Deborah Capital Management GmbH
b)
Königstein im Taunus
Geschäftsanschrift:
Limburger Str. 42 A, 61462 Königstein im
Taunus
c)
Die Verwaltung von Spezial-AIF auf
Grundlage einer Registrierung nach § 44
i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe
Kapitalverwaltungsgesellschaft,
einschließlich der Beteiligung als
geschäftsführende Gesellschafterin.
Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder
Geschäfte, die einer Erlaubnis,
insbesondere nach § 34c Gewerbeordnung
oder nach § 32 des Gesetzes über das
Kreditwesen (KWG) bedürfen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Rowohlt, Jens, Mainz, *XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2023
a)
13.02.2024
Jordan
b)
Fall 1
2
c)
die Verwaltung von Spezial-AIF auf
Grundlage einer Registrierung nach § 44
i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB als externe
Kapitalverwaltungsgesellschaft,
einschließlich der Beteiligung als
geschäftsführende Gesellschafterin. Die
Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte
zu tätigen und alle Maßnahmen zu
ergreifen, die mit dem Gegenstand des
Unternehmens zusammenhängen oder ihn
zu fördern oder zu erreichen geeignet
erscheinen. Sie darf ferner mit der
kollektiven Vermögensverwaltung im
Zusammenhang stehende Ergänzungs-
und Hilfsgeschäfte erbringen, sofern es sich
dabei nicht um Tätigkeiten im Sinne des §
20 Abs. 3 KAGB handelt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 2.1
(Gegenstand) und 4.2 a) (Stammkapital) beschlossen.
a)
27.02.2024
Wassermann
b)
Fall 2
Abruf vom 08.04.2024