Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen aller Art sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung und Veräußerung von eigenen Immobilien als auch der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von (unmittelbaren und mittelbaren) Beteiligungen an grundstückshaltenden Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen befugt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, mit Ausnahme von Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis, insbesondere nach dem Rechtsberatungsgesetz, dem Kreditwesengesetz oder § 34 c Gewerbeordnung, bedürfen.