| Gegenstand | Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Umbau - soweit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, nur unter Einsatz anderer Unternehmer - , der Erwerb und der Verkauf von Wohnungen, Häusern sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind alle Tätigkeiten, für die es nach §§ 34 a-j GewO (Bewachung, Versteigerung, Immobilienmaklertätigkeit, Darlehensvermittlung, Bauträger- und Baubetreuertätigkeit, Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter, Versicherungsberatung und -vermittlung, Finanzanlagenberatung und -vermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung) oder nach anderen Vorschriften einer besonderen Genehmigung bedarf. |