Handelsregister B des Amtsgerichts Kassel
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 19683
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
EPU Bau GmbH
b)
Sitz verlegt, nun:
Vellmar
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Schulstraße 1, 34246 Vellmar
c)
Erbringung und Vermittlung und von
Bauleistungen, insbesondere Hochbau,
Tiefbau, Maurer- und Betonarbeiten,
Trockenbauarbeiten, Abbrucharbeiten,
Rückbauarbeiten, Generalübernahme,
Neubau, Altbausanierung, Garten- und
Landschaftsbau,
Montage von genormten Fertigteilen,
Handel mit Baustoffen und Baumaterialien,
Entsorgungsleistungen im Bereich
Bauabfälle, Hausmeisterdienste,
Winterdienst
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Pretzel-Vonderschmidt, Ulf, Wismar, *XX.XX.1967
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Ivanov, Liana-Maria, Waldkappel, *XX.XX.1999
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Wismar (bisher Amtsgericht Schwerin HRB
14284) nach Vellmar beschlossen.
a)
17.01.2024
Altmann
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Az. 580 IN
659/23) vom 20.12.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.01.2024
Altmann
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (Az. 580 IN
659/23) vom 22.01.2024 wurden die angeordneten
Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO aufgehoben.
a)
31.01.2024
Altmann
b)
Fall 3
Abruf vom 27.02.2024