Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Aufnahme und Vergabe von Krediten, Bürgschaften und Wechselgeschäften mit einem Volumen ab 50,000,00 € bedarf der Zustimmung der Geselschafterversammlung.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beratung von Unternehmen, Organisationen, Körperschaften und privater Personen aller Art, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Compliance und, darauf bezogen, auch in den Bereichen der Unternehmensführung und Informations-Technologien sowie die Erbringung von verwandten Dienstleistungen. Die Sammlung und Aufbereitung von zugehörigen Fachinformationen sowie deren Publikation über Medien aller Art.