Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch beide Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst als Vertreter der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Stadt Kassel Immobilien GmbH & Co. KG sowie deren Geschäftsführung und Verwaltung.