Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens auf eigenes Risiko, nämlich a) die Beteiligung sowie das Halten und Verwalten von Anteilen an anderen Gesellschaften und anderen Unternehmungen, auch in Form Stiller Gesellschaften sowie ähnlichen Beteiligungsformen; b) die wirtschaftliche Beteiligung an Immobilienprojekten, insbesondere mittels Beteiligung an Bauträger- und Projektgesellschaften, jedoch ohne eigene Bauträger- und/oder Maklergeschäfte auszuüben; c) der Erwerb, die Herstellung und das Vermieten und Verpachten eigener (Bestands-) Immobilien sowie der Verkauf von Bestandsimmobilien, jedoch ohne eigene Bauträger- und/oder Maklergeschäfte auszuüben.