Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. .
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Errichtung und Veräußerung von Immobilien einschließlich der Sanierung von Altbauten sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c GewO bedürfen, insbesondere die Tätigkeit als Bauträger