Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist durch diesen; wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, ist jeder Geschäftsführer zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung von Kommanditgesellschaften sowie die Geschäftsführung und Verwaltung von Unternehmen, die sich mit dem Betreiben und Errichten regenerativer bzw. ressourceschonender Energieumwandlungsanlagen befassen sowie die Vermietung und Verwaltung von Immobilien und mobilen Anlagen jeder Art.