Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
einzelvertretungsberechtigt, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder mit einem von ihm vertretenen Dritten vertreten.