Handelsregister B des Amtsgerichts Kassel
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 16010
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Eintracht Baunatal Handball Verwaltungs
GmbH
b)
Baunatal
Geschäftsanschrift:
Kieler Straße 1, 34225 Baunatal
c)
Verwaltung eigenen Vermögens sowie die
Beteiligung an anderen Unternehmen,
insbesondere die Übernahme der
persönlich haftenden Gesellschafterin der
Eintracht Baunatal Handball Marketing
GmbH Co.KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Reinhold, Jens, Baunatal, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2012 mit Änderung vom
07.02.2013
a)
21.02.2013
Stüssel
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 100/15)
vom 01.07.2015 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
06.07.2015
Friedrich-Schlitt
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Kassel (Az. 666 IN 100/15)
vom 04.07.2023 ist das Insolvenzverfahren nach
Schlussverteilung aufgehoben.
a)
20.11.2023
Altmann
b)
Fall 3
Die allgemeine
Vertretungsregelung (lfd.
Nr. 1 Sp. 4a) wurde gem.
§ 384 II FamFG von
Amts wegen als unrichtig
gelöscht.
Abruf vom 25.02.2024