Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die er für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vornimmt
mit der Befugnis, für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind.
Gegenstand
Die Beteiligung als persönliche haftende Gesellschafterin an der Firma IBS Innobau GmbH & Co. KG