Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern vertreten zwei von ihnen gemeinsam oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen die Gesellschaft.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Dienstleistungen im Bereich der Arbeitssicherheit nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Durchführung entsprechender Betriebsbegehungen sowie alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte, u. a. die Vermittlung von Versicherung.