Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern vertreten zwei von ihnen gemeinsam oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen die Gesellschaft.
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die er für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter tätigt.