Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die er für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter tätigt.
Gegenstand
Der Großhandel mit Automaten, die Automatenherstellung, Service und Reparatur sowie die Aufstellung und der Betrieb von Spielautomaten.