Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Finanzierungen, Finanzanlagen sowie Maklerverträgen im Sinne des § 93 HGB in Verbindung mit § 59 Absatz 3 VVG. Tätigkeiten, die unter das Kreditwesengesetz fallen, werden nicht ausgeübt