Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein und ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbe-sondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Erbringung von Steuerberatungsleistungen, 3. Erbringung von prüfungsnahen Beratungsleistungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.