Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser vertritt allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Verwaltung, Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung von Kommanditgesellschaften sowie die Tätigkeit als Fuhrunternehmen und Baggerbetrieb und damit verbundene Tätigkeiten.