Handelsregister B des Amtsgerichts Hanau
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 98338
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kommo GmbH
b)
Hanau
Geschäftsanschrift:
Nürnberger Straße 37, 63450 Hanau
c)
der An- und Verkauf von medizinischen
Geräten, Einrichtungsgegenständen und
nicht genehmigungsbedürftigen Produkten,
von Sport-, Fitness- und
physiotherapeutischen Artikeln und
Geräten, Unternehmungsberatung ohne
steuerliche und rechtliche Beratung, An-
und Verkauf und Verwaltung von eigenen
Immobilien, Bauträgertätigkeit,
Projektentwicklung, Beteiligung an
Gesellschaften, insbesondere an Start-Up-
Firmen sowie deren Verwaltung, An- und
Verkauf eigener Immobilien
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Aydogan, Ahmet, Aschaffenburg, *XX.XX.1970
Bestellt als
Geschäftsführer:
Akkaya, Hüseyin, Istanbul / Türkei, *XX.XX.1969
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2018 mit Änderung vom
28.11.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in Ziffer 1 und mit ihr die Sitzverlegung von
Aschaffenburg nach Hanau (bisher Amtsgericht
Aschaffenburg HRB 14886), Ziffer 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des
Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR
beschlossen.
a)
19.10.2021
Weseloh
b)
Fall 1
Abruf vom 09.03.2024