Handelsregister B des Amtsgerichts Hanau
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 95466
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Terra Textura Solutions GmbH
b)
Hanau
Geschäftsanschrift:
Heideäcker 2b, 63457 Hanau
c)
Forschung und Entwicklung sowie der
Vertrieb von Produkten und
Dienstleistungen für die Bau- und
Entsorgungswirtschaft, Land- und
Forstwirtschaft, Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbau im eigenen Auftrag und im
Auftrag Dritter, der Abschluss von
Handelsgeschäften, der Aufbau und
Vertrieb von Franchisesytemen, der Erwerb
und die Vergabe von Lizenzen, die
Beratung im Rahmen von Renaturierungs-,
Rekultivierungs- und
Revitalisierungsprojekten, die Erbringung
von landschafts-planerischen Leistungen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Klaus, Rüdiger, Nidderau, *XX.XX.1964
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2002, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher:
TERRA TEXTURA Baustoff- und Vegetationstechnologie
GmbH) und § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Soest
(bisher Amtsgericht Arnsberg HRB 6589) nach Hanau
beschlossen.
a)
06.01.2016
Weinbrenner
b)
Fall 1
Abruf vom 09.03.2024