Handelsregister B des Amtsgerichts Hanau
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 3116
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schmidt & Salden GmbH
b)
Hammersbach
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Beteiligung als
persönlich haftende Gesellschafterin und
die Übernahme der Vertretung der Schmidt
& Salden GmbH & Co. Event KG.
25.800,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführerin:
Schmidt, Jutta, geb. Weckmann, Kauffrau,
Neuberg
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Salden, Martinus Wilhelmus, Musiker, Obbicht,
Niederlande
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.05.1984 zuletzt geändert am
31.12.2002
a)
29.01.2004
Turan
b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.07.1984
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 96 ff. Sonderband
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w eingetragen
als
Geschäftsanschrift:
Am Storchsborn 1, 63546 Hammersbach
a)
03.11.2009
Bendig
Abruf vom 27.03.2024