| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, b. die Förderung der Ortsverschönerung, die in diesem Zusammenhang Maßnahmen der Landschafts-, Heimat-, und Denkmalpflege sowie des Natur-schutzes zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität umfasst, c. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, d. die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Förderung des Sports. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch a. den Erwerb, die Pflege und dauerhafte Unterhaltung von Grün- und Waldflächen im Bad Orber Umland, um diese möglichst vor schädigenden Eingriffen in die Natur (bspw. durch Errichtung von Windkraftanlagen) zu schützen und als natürlichen Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen zu erhalten, b. die Sanierung des Kurparks in Bad Orb sowie dessen dauerhafter Unterhaltung und Pflege, c. den Betrieb einer Kneipp-Anlage im Kurpark Bad Orb, d. die Ausrichtung von Konzerten, musikalischen und sonstigen kulturellen Veranstaltungen im Kurpark Bad Orb und e. die Organisation und Durchführung von Sportkursen, wie bspw. Yoga-, Pilates- und Gymnastikkurse. 4.Die Körperschaft kann darüber hinaus weitere geeignete Maßnahmen zur Förderung der voranstehend genannten Zwecke ergreifen. Sie kann unmittelbar selbst oder durch eine Hilfsperson tätig werden. Darüber hinaus kann sie ihre Zwecke durch die Weitergabe von Mitteln an andere gemeinnützige Körperschaften verfolgen. 5.Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |