Handelsregister B des Amtsgerichts Gießen
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 8478
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HAPEX GmbH
b)
Gießen
Geschäftsanschrift:
Marburger Straße 127, 35396 Gießen
c)
Der Im- und Export von sowie der Handel
mit Haushaltschemikalien und anderen
Waren des täglichen Bedarfs.
25.600,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Huth, Hans Jürgen, Bad Kreuznach, *XX.XX.1939
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Freilinger, Helena, Buseck, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.03.1980, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Bad Kreuznach (bisher Amtsgericht Bad
Kreuznach HRB 20331) nach Gießen beschlossen.
a)
22.04.2015
Muth
b)
Fall 1
Abruf vom 02.03.2024