| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Jeder Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne Geschäftsführer von dieser Berechtigung ausgenommen werden, auch kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2007 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
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