| Gegenstand | 1. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Erholungsfürsorge, der Gesundheitsvorsorge, die Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und im Arbeitskontext von Menschen mit Behinderung, die selbstlose Unterstützung des in § 53 Abgabenordnung (AO) genannten Personenkreises sowie deren Begleitpersonen. 2. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck, mit der Errichtung und dem Betrieb, der Übernahme der Betriebsträgerschaft und der Förderung von Einrichtungen und Diensten, die insbesondere, - Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, - Entwicklung, Organisation und Durchführung von Freizeit- und Erholungsmaßnahmen, - Gesundheitsvorsorge, - Angebote zur Förderung der Teilhabe - Inklusion von Menschen mit Behinderung wie Assistenzleistungen, Schulungen in Orientierung und Mobilität, wie auch Lebenspraktischen Fertigkeiten, - Aus-, Fort- und Weiterbildung und artverwandten Tätigkeiten im Sinne des vorstehenden Abs. 1 auf der Grundlage der für den Gesellschafter geltenden Prinzipien und Grundwerte zum Gegenstand haben. 3. Fachlich orientiert sich die Gesellschaft hierbei an ihrem Gesellschafter und ist an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtet. Die Dienstleistungen werden verstanden als ein mehrdimensionaler Beziehungsprozess, auf dessen Grundlage je nach Bedarfslage körperliche, geistige, psychosoziale, kulturelle sowie präventive und aktivierende Begleitung/Unterstützung stattfinden soll. Dieser emanzipatorische Ansatz geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Einbeziehung der betroffenen Person. Die Gesellschaft wird diesen Standard durch Qualitätssicherungsmaßnahmen ausbauen und in enger Zusammenarbeit mit dem Gesellschafter weiterentwickeln. 4. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung der ideellen Satzungszwecke. |