Handelsregister B des Amtsgerichts Gießen
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 10815
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schöffmann Verwaltungs GmbH
b)
Gießen
Geschäftsanschrift:
Teichweg 22, 35396 Gießen
c)
Das Halten und Verwalten von
Beteiligungen aller Art, insbesondere die
Übernahme der persönlichen Haftung bei
der Schöffmann Immobilien GmbH & Co.
KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Auch können Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt
werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt
zu vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schöffmann, Stefan, Gießen, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2022
a)
17.01.2022
Unzeitig
b)
Fall 1
2
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
Das Halten und Verwalten von
Beteiligungen aller Art, insbesondere die
Übernahme der persönlichen Haftung bei
der Schöffmann Immobilien GmbH & Co.
KG (Amtsgericht Gießen HRA 5253).
a)
18.01.2022
Jäger
b)
Fall 2
Abruf vom 03.04.2024