| Gegenstand | Der gewerbliche Handel mit Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurechten), deren Bebauung, Umbau und Ausstattung, Verwaltung, Vermietung (auch Kurzzeit) und Verpachtung. Hiervon umfasst sind ausdrücklich auch erlaubnispflichtige Geschäfte gemäß § 34c GewO. Weiterhin umfasst ist die Verwaltung eigenen Vermögens und der Wertpapierhandel im eigenen Namen. Die Gesellschaft kann insbesondere folgende Handlungen vornehmen: Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen, Kreditvergaben, börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, z. B. der Handel mit Aktien, Wertpapieren, ETF´s, Futures, CFD´s, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte jeweils zur Einnahmeerzielung. Ausgenommen sind Dienstleistungen an Dritte und alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedürfen. |