Handelsregister B des Amtsgerichts Fulda
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 8483
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Betonwerk Gera Verwaltungsgesellschaft
mbH
b)
Fulda
Geschäftsanschrift:
Ruprechtstraße 24, 36037 Fulda
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Führung der Geschäfte unter Übernahme
der unbeschränkten Haftung bei
Unternehmen, die die Herstellung von
Betonwaren- sowie -fertigteilen und den
Handel mit Baustoffen betreiben,
insbesondere die Führung der Geschäfte
der Kommanditgesellschaft in Firma
Betonwerk Gera GmbH & Co. KG.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Pilz, Bernhard, Lauterbach (Hessen),
*XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.02.1994, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 1 (2) (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von
Zwickau (bisher Amtsgericht Chemnitz HRB 23527) nach
Fulda und § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des
Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des
Stammkapitals um 435,41 EUR beschlossen.
a)
09.03.2023
Nixdorf-Müller
b)
Fall 1
Abruf vom 02.04.2024