Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
ist die Verwaltung und Vermittlung von Immobilien, ferner alle artverwandten Geschäfte, die diesem Zweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind.