Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter sind befugt, Einzelvertretungsberechtigung und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB zu erteilen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Günther & Pappert GmbH & Co. KG, deren Gegenstand das Halten und Verwalten, Vermieten und Verpachten von fremdem und eigenem Vermögen ist. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen zu errichten.