| Gegenstand | 1.Die Gesellschaft unterstützt steuerbegünstige Einrichtungen dabei, ihre gemeinnützige Tätigkeit nachhaltig auszurichten, Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen und ihre diesbezüglichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu mehren; sie trägt so dazu bei, die gemeinnützige Infrastruktur zu stärken und auszubauen. 2.Die Gesellschaft sieht sich als Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 AO. Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die ideelle, materielle und finanzielle Förderung ebenfalls als gemeinnützig anerkannter Körperschaften privaten Rechts (wie Vereine, Stiftungen, Gesellschaften) und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Um diesen Zweck zu erfüllen, steht im Mittelpunkt die finanzielle Förderung aller in § 52 Nr. 2 AO aufgeführten gemeinnützigen Zwecke wie Bildung- und Erziehung, Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Sport, Religion und Kirche, Wissenschaft und Forschung, Gesundheitswesen und Gesundheitspflege, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wohlfahrtswesen und Wohlfahrtspflege, Hilfe für Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsbeschädigte, Zivilbeschädigte und Behinderte, Rettung aus Lebensgefahr, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung, internationaler Gesinnung, Kultur und Völkerverständigung, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie, Kriminalprävention, Heimatpflege und Heimatkunde, Tierzucht, Pflanzenzucht und Kleingärtnerei, demokratisches Staatswesen, bürgerschaftliches Engagement sowie mildtätiger (§ 53 AO) kirchlicher (§ 54 AO) Zwecke. |