Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, als Vertreter der Gesellschaft mit sich oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.