Handelsregister B des Amtsgerichts Fritzlar
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 10095
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Pro-Immo Gesellschaft für
Projektentwicklung mbH
b)
Homberg (Efze)
c)
Gegenstand des Unternehmens sind
Projektentwicklungen aller Art,
insbesondere die Projektentwicklung von
bebauten und unbebauten Grundstücken,
An- und Verkauf, Vermietung und Leasing
von Immobilien und Mobilien jeder Art,
sowie die Vermittlung des Abschlusses und
Nachweis der Gelegenheit von
Rechtsgeschäften über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume,
gewerbliche Räume und Darlehen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden.
b)
Geschäftsführer:
Sabeti, Abdolreza, Bensheim, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.07.1989 zuletzt geändert am
22.10.1998
a)
28.06.2005
Schütz
b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Fritzlar (Az. 12 IN 46/06) vom 27.10.2006 die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB.
a)
01.11.2006
Meyer
b)
Beschluss Blatt 116
Sonderband
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar (Az. 12 IN 46/06)
vom 19.10.2007 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und
das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
24.10.2007
Meyer
b)
Beschluss Blatt 250 der
Akte
Abruf vom 31.01.2024