Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und das Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und die Führung der Geschäfte solcher Unternehmen unter Übernahme der persönlichen Haftung, deren Gegenstand der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens ist.