Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 99121
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
SEN-Bau UG (haftungsbeschränkt)
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Hanauer Landstraße 258, 60314 Frankfurt
am Main
c)
Rohbau, Trockenbau und Montage von
Baufertigteilen.
100,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Vidacek, Tihomir, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1986
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2014
a)
23.04.2014
von Hof
b)
Fall 1
2
a)
Firma geändert, nun:
SEN-Bau GmbH
25.000,00
EUR
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.10.2014 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 24.900,00 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
14.11.2014
von Hof
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
565/15) vom 15.06.2015 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
19.06.2015
Krämer
b)
Fall 3
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 565/15 S) vom 15.07.2015 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
28.07.2015
Dittberner
b)
Fall 4
Abruf vom 06.03.2024