Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 98376
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
e15 Design und Distributions GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Gwinnerstraße 40, 60388 Frankfurt am
Main
c)
Design von Möbeln und
Einrichtungsgegenständen aller Art, der
Vertrieb derselben, die Durchführung von
Designprojekten sowie die Erbringung von
Dienstleistungen, insbesondere auf dem
Gebiet der Architektur und Innenarchitektur.
210.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Mainzer, Philipp, Frankfurt am Main, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.09.1997, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 8
(Gesellschafterbeschluss), § 10 (Verfügung über
Geschäftsanteile), § 13 (Wettbewerbsverbot), § 13a
(Besondere Informationsrechte des Gesellschafters Peter
Wesner), § 14 (Allgemeine Bestimmungen) sowie § 1.2 (Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Oberursel (Taunus) (bisher
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe HRB 6102) nach
Frankfurt am Main beschlossen.
a)
16.01.2014
Schollmeyer
b)
Fall 1
Abruf vom 09.03.2024