Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 97568
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
AHB GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Lindleystraße 22-25, 60314 Frankfurt am
Main
c)
internationale Handel und der Im- und
Export von Gütern aller Art, insbesondere
Altstahl und -eisen, Maschinen und
Herstellungsanlagen sowie die Beratung
und Vermittlung beim internationalen
Handel. Ferner ist Gegenstand des
Unternehmens der Betrieb von
gastronomischen Betrieben aller Art. Soweit
zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten
behördliche Genehmigungen erforderlich
sind, wird die Gesellschaft diese Tätigkeiten
nur nach Vorliegen der Genehmigungen
ausüben.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Chen, Biao, Neu-Isenburg, *XX.XX.1968
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2002, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Neu-Isenburg (bisher
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44680) nach Frankfurt
am Main beschlossen.
a)
26.09.2013
Dinges-Król M.A.
b)
Fall 1
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
1366/19 A) vom 13.02.2020 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
19.02.2020
Hornburg
b)
Fall 2
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 1366/19 A) vom 02.03.2020 ist die vorläufige
Insolvenzverwaltung und die Verfügungsbeschränkung
aufgehoben.
a)
05.03.2020
Hornburg
b)
Fall 3
Abruf vom 09.03.2024