Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 93635
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Strandperle GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Hanauer Landstraße 188, 60314 Frankfurt
am Main
c)
Beratung und Vertrieb von Service-
Dienstleistungen und Produkten (Digitale
Medien) und der Vertrieb von
urheberrechtlich geschützten und
ungeschützten Werken jeder Art.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lieb, Gunnar, Frankfurt am Main, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2012
a)
27.04.2012
Pfarschner
b)
Fall 1
2
b)
Das Handelsgeschäft "Strandperle Medien Services e.K." in
Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 97523) ist von seinem
bisherigen Inhaber Michael Luigs, mit dem Recht zur
Forführung der Firma mit oder ohne Beifügung eines
Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes an die
Strandperle GmbH veräußert worden. Diese führt die
bisherige Firma des Veräußerers nicht fort. Der Erwerber des
Geschäfts hat die neue Firma Strandperle GmbH
angenommmen.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts
entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim
Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber
ausgeschlossen.
a)
30.05.2012
Pauls
b)
Fall 3
Abruf vom 09.03.2024