Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 89629
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
S & T Real Estate GmbH
b)
Hattersheim am Main
Geschäftsanschrift:
Goethestraße 12-14, 65795 Hattersheim
am Main
c)
Die Beratung in immobilienwirtschaftlichen
und baulichen Bereichen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Staffier, Florian, Hattersheim, *XX.XX.1981
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Troissner, Jürgen, Karben, *XX.XX.1979
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2010
a)
02.12.2010
Pauls
b)
Fall 1
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Troissner, Jürgen, Karben, *XX.XX.1979
a)
12.12.2011
Pauls
b)
Fall 2
3
a)
Staffier GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Praunheimer Weg 17, 60439 Frankfurt am
Main
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und
2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Frankfurt am Main
beschlossen.
a)
27.03.2014
Wittmann
b)
Fall 3
Abruf vom 05.03.2024