Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Erwerb und Verkauf sowie Verwaltung eigener Immobilien, jedoch unter Ausschluss solcher Geschäfte die der Genehmigung des § 34c Gewerbeordnung bedürfen.