| Gegenstand | (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Hilfen für Familien, Kindern und Jugendlichen, insbesondere Bildung, Erziehung und Fortbildung mittels Errichtung bzw. Betrieb geeigneter Einrichtungen wie Bildungsstätten, Schulen und artverwandten Einrichtungen, sowie die Erbringung sozialer Dienstleistungen vor allem in den Bereichen Bildung, Hilfen für ältere, kranke und behinderte Menschen, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. (4) Die Gesellschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten Zwecke nach § 57 Abs. 3 Abgabenordnung auch dann unmittelbar, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren Körperschaft, die im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt, einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht. Das planmäßige Zusammenwirken beinhaltet jegliche unterstützenden Dienstleistungen, die Überlassung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien, und die Lieferung von Waren aller Art. Die Gesellschaft kooperiert dabei mit der Stiftung Liebenau, Meckenbeuren, und deren Beteiligungsgesellschaften (§ 271 Abs. 1 HGB), mit der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist, Kißlegg, und deren Beteiligungsgesellschaften (§ 271 Abs. 1 HGB) sowie dem Allgäu-Stiftung Vereinigung gemeinnütziger Stiftungen im Allgäu e.V. und dessen Beteiligungsgesellschaften (§ 271 Abs. 1 HGB). |