Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Ausführung von Rohbauarbeiten, Groß- und Einzelhandel sowie Ex - und Import von Waren aller Art, soweit keine Genehmigungspflicht besteht, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen, Vornahme von Leasinggeschäften und Vermittlung des Abschlusses von Verträgen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 34 c GewO.