| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige, wissenschaftliche und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur: - Förderung von Wissenschaft und Forschung; - Förderung der Religion; - Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - Förderung der Hilfe für bedürftige jugendliche und alte Menschen; - Förderung von Kunst und Kultur einschließlich der Literatur; - Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gemäß den landesrechtlichen Bestimmungen; - Förderung der Erziehung; - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder; - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; - Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; - Förderung der Unfallhilfe insbesondere der Rettung aus Lebensgefahr; - Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; - Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; - Förderung des Tierschutzes, insbesondere des Schutzes vor Tierquälerei; - Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; - Förderung der Fürsorge von Strafgefangenen und ehemaligen Strafgefangenen; - Förderung der Beseitigung von geschlechtsspezifischen Vorurteilen und Diskriminierungen und der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; - Förderung der Kriminalprävention; - Förderung des unbezahlten Sports, einschließlich von Sportwettkämpfen; - Förderung der Forschung zu Tier- und Pflanzenzucht; - Förderung des traditionellen Brauchtums; - Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung; - allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in Deutschland, einschließlich der Förderung des Schutzes der Grundrechte; - Förderung einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des deutschen öffentlichen Rechts ist; - Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen oder geistigen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. |