Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 81567
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ACP IT Solutions GmbH
b)
Frankfurt am Main
c)
- der Handel mit Waren aller Art,
insbesondere mit Computerhard- und
Software samt Zubehör, sowie sämtliche
damit in Verbindung stehenden
Dienstleistungen, Service, Schulung von
EDV-Anwendern, Handel mit Büromaterial,
Bürobedarfsartikeln und Büromaschinen,
sowie Import und Export all dieser Waren
- Entwicklung von Computerhard- und
Software, Dienstleistungen auf dem Gebiet
Informationstechnik.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schiller, Günther, Rohrdorf, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2007 mit Nachtrag vom
19.10.2007.
a)
26.10.2007
Gröschel
b)
Fall 1
2
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schiller, Günther, Rohrdorf, *XX.XX.1966
Bestellt als
Geschäftsführer:
Reymann, Bernd, Schöneck, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
08.02.2008
Dinges-Król
b)
Fall 2
Abruf vom 09.03.2024