| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist eine sichere und sozial verantwortungsbewusste Wohnungsversorgung breiter Bevölkerungsschichten. Dabei sind im Besonderen auch Wohnungssuchende zu berücksichtigen, die aufgrund ihrer persönlichen Verhältnisse oder Umstände Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben. (2) Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet, verwaltet und veräußert Wohnungen und sonstige bauliche Anlagen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, in allen Rechts- und Nutzungsformen. Sie kann zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus bzw. der Stadtentwicklung und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens dienlich sind. (3) Die Gesellschaft hat die Aufgabe, bei der Wohnungs- und Städtebaupolitik des Landes Hessen mitzuwirken, sowie die kommunalen Körperschaften und Verbände bei Planung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. |