Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 56189
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Centa Consulting GmbH
b)
Frankfurt am Main
c)
Andere bei der Anlage in
Finanzinstrumenten zu beraten im Sinne
des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 des Gesetzes
über das Kreditwesen. Die Gesellschaft
betreibt weder erlaubnispflichtige
Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1
Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen,
noch erbringt sie erlaubnispflichtige
Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1
Abs. 1(a) Satz 2 des Gesetzes über das
Kreditwesen. Die Gesellschaft darf alle
Geschäfte und Handlungen vornehmen, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Charlton-Czaplicki, Christopher, Frankfurt am
Main, *XX.XX.1955
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.10.2002
a)
04.10.2004
Aul
b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.01.2003
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 9 ff. Sonderband
2
50.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die
entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4
(Stammkapital) beschlossen.
a)
11.03.2008
Glöckner
b)
Fall 3
3
a)
Centa Asset Management GmbH
c)
- die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) im
Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Gesetzes
über das Kreditwesen, - die Abgabe von
persönlichen Empfehlungen an Kunden
oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma)
sowie in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) beschlossen.
a)
09.10.2008
Klauke
b)
Fall 4
Abruf vom 03.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 56189
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
4
5
6
7
mit bestimmten Finanzinstrumenten
beziehen, sofern die Empfehlung auf eine
Prüfung der persönlichen Umstände des
Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet
dargestellt wird und nicht ausschließlich
über Informationsverbreitungskanäle oder
für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird
(Anlageberatung) im Sinne des § 1 Abs. 1a
Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen,
- die Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten im fremden Namen für
fremde Rechnung (Abschlussvermittlung)
im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 2 des
Gesetzes über das Kreditwesen, - die
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum
(Finanzportfolioverwaltung) im Sinne des §
1 Abs. 1a Nr. 3 des Gesetzes über das
Kreditwesen. Die Gesellschaft erbringt
Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1
Abs. 1a Nr. 1, 1a, 2, 3 des Gesetzes über
das Kreditwesen. Die Gesellschaft ist nicht
befugt, sich bei der Erbringung von
Finanzdienstleistungen Eigentum oder
Besitz an Geldern oder Wertpapieren von
Kunden zu verschaffen und sie handelt
nicht auf eigene Rechnung mit
Finanzinstrumenten.
4
b)
Geschäftsanschrift:
Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt
am Main
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Verfügung über
Geschäftsanteile) beschlossen.
a)
22.07.2010
Wilhelm
b)
Fall 5
5
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
a)
12.05.2016
Zentgraf
Abruf vom 03.03.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
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Nummer der Firma:
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HRB 56189
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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7
Rennbahnstraße 48 b, 60528 Frankfurt am
Main
b)
Fall 7
6
c)
Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und die Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) im
Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1 des Gesetzes
über das Kreditwesen, die Abgabe von
persönlichen Empfehlungen an Kunden
oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
mit bestimmten Finanzinstrumenten
beziehen, sofern die Empfehlung auf eine
Prüfung der persönlichen Umstände des
Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet
dargestellt wird und nicht ausschließlich
über Informationsverbreitungskanäle oder
für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird
(Anlageberatung) im Sinne des § 1 Abs. 1a
Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen.
Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich bei
der Erbringung von Finanzdienstleistungen
Eigentum oder Besitz an Geldern oder
Wertpapieren von Kunden zu verschaffen
und sie handelt nicht auf eigene Rechnung
mit Finanzinstrumenten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) beschlossen.
a)
31.05.2017
Zentgraf
b)
Fall 8
7
c)
andere bei der Anlage in Finanzinstrumente
zu beraten im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1
bis 6 des Gesetzes über das Kreditwesen.
Die Gesellschaft betreibt weder
erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne
des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über
das Kreditwesen noch erbringt sie
erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen
im Sinne des § 1 Abs. 1(a) Satz 2 des
Gesetzes über das Kreditwesen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
21.03.2019
Zentgraf
b)
Fall 9
Abruf vom 03.03.2024