Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 53792
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Wunderlich AG
b)
Frankfurt am Main
c)
Ein Multimedia-Equipment bestehend aus
Ton-, Licht- und Videotechnik, Messebau,
Verkaufsunterstützung und EDV-Support.
Im Rahmen dieses Geschäftszwecks ist die
Gesellschaft zu allen Geschäften und
Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung
des Gesellschaftszweckes notwendig oder
nützlich erscheinen, insbesondere zur
Beteiligung an anderen Unternehmen
gleicher oder verwandter Art, zur Errichtung
von Zweigniederlassungen im In- und
Ausland sowie zum Abschluss von
Interessengemeinschaftsverträgen und
ähnlichen Verträgen sowie den Erwerb von
Rechten. Zum Gegenstand des
Unternehmens gehören auch der Erwerb
von Roh- und Hilfsstoffen, die erforderlich
sind, um den Unternehmensgegenstand zu
verwirklichen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Wunderlich, Thomas, Frankfurt am Main,
*XX.XX.1962
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 28.08.2001 zuletzt geändert am 11.10.2001
b)
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die in HRB
48778 beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingetragene
Wunderlich GmbH durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 28.08.2001 gemäß §§ 190
ff., 226, 238 Umwandlungsgesetz in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt hat.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
31.12.2005 durch Ausgabe neuer Aktien einmalig oder
mehrmalig insgesamt jedoch um höchstens EUR 25.000,00
gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann
mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der
Aktionäre ausschließen.
Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre für einen
Anteil am genehmigten Kapital in Höhe von bis zu insgesamt
EUR 5.000,00 auszuschließen, um Angestellte und frei
Mitarbeiter oder Kunden der Gesellschaft an der Gesellschaft
zu beteiligen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung
der genehmigten Kapitalerhöhung festzulegen.
a)
22.07.2004
Drescher
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.12.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 34 ff.
Sonderband
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