Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRB 51495
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
DigiPlex Verwaltungsgesellschaft mbH
b)
Frankfurt am Main
c)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie
die Beteiligung an in- und ausländischen
Unternehmen. Die Gesellschaft kann sich
insbesondere als persönlich haftende
Gesellschafterin an der jeweils durch
Formwechsel zu gründenden DigiPlex
Frankfurt GmbH & Co. KG und der DigiPlex
Deutschland GmbH & Co. KG beteiligen,
die beide den Erwerb und die Verwaltung
von Grundstücken sowie den Besitz und
den Betrieb von Kollokations-Zentren, d. h.
die Errichtung und Zur-Verfügung-Stellung
von Standplätzen innerhalb von Gebäuden
zur Installation von Netzwerkservern, sowie
die Erbringung von Dienstleistungen aller
Art in diesem Zusammenhang zum
Gegenstand haben.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schäfer, Volker O., Kronberg im Taunus,
*XX.XX.1945
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2000 zuletzt geändert am
08.12.2000
b)
Durch Beschluß des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom
11.04.2002 (810 IN 364/02) ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
13.10.2004
Weiß
b)
Tag der ersten
Eintragung: 26.01.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 54 ff. Sonderband
2
b)
Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht
Frankfurt am Main 810 IN 364/02 D).
Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen
eingetragen.
a)
09.02.2005
Hopp
b)
Beschluss Blatt 66 d.A.
Abruf vom 02.03.2024