| Gegenstand | Alle Tätigkeiten direkter Versicherungen und Rückversicherungen, unter Vorbehalt des Erhalts der entsprechenden Zulassungen in Belgien sowie im Ausland. Sie kann die von ihr gewährleisteten Gefahren bei allen öffentlichen oder privaten Versicherern, Gesellschaften, Versicherungsvereinen oder -anstalten in allen Ländern rückversichern. Die Gesellschaft kann diesen Gegenstand über Agenten und Vertreter und zusammen mit oder in einem Verein mit anderen verwirklichen. In der Absicht den Gesellschaftsgegenstand auf eigene Rechnung sowie auf Rechnung Dritter als Vertreter oder auf eine andere Weise zu verwirklichen, kann die Gesellschaft sich alle beweglichen und unbeweglichen Güter, alle Betriebs- oder Ausrüstungsgüter aneignen, diese mieten oder vermieten, bauen, veräußern oder tauschen und im allgemeinen alle kommerziellen, industriellen oder finanziellen Handlungen vornehmen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf diesen Gegenstand beziehen. Sie kann alle beweglichen oder unbeweglichen Güter als Investition erwerben, auch wenn keine mittelbare oder unmittelbare Beziehung zum Gesellschaftszweck vorliegt. In der gleichen Absicht kann die Gesellschaft die Verwaltung, die Aufsicht aller verbundenen Gesellschaften oder Filialen übernehmen, und diese beraten und kontrollieren. Sie kann sich durch Finanz- oder Sacheinlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle oder andere Beteiligungen an allen bestehenden oder zu gründenden Gesellschaften oder Unternehmen in Belgien sowie im Ausland beteiligen, deren Gegenstand dem ihrigen entspricht oder damit verbunden ist oder derart ist, dass er die Entwicklung ihres Gesellschaftsgegenstandes fördert. Diese Liste ist aufzählend und nicht beschränkend. Der Gesellschaftsgegenstand kann durch Satzungsänderung gemäß Artikel 70 bis der koordinierten Gesetze über die Handelsgesellschaften erweitert oder beschränkt werden. |